/ 11.06.2013
Christian von Boetticher
Parlamentsverwaltung und parlamentarische Kontrolle
Berlin: Duncker & Humblot 2002 (Beiträge zum Parlamentsrecht 53); 390 S.; 84,- €; ISBN 3-428-10645-8Rechtswiss. Diss. Hamburg; Gutachter: U. Karpen, W. Thieme. - Wie gliedern sich deutsche Parlamentsverwaltungen und wie - bzw. in welchen Bereichen - arbeiten sie? Welche Kontrollmöglichkeiten haben die Parlamente gegenüber der eigenen Verwaltung? Dies sind neben juristischen Aspekten die Hauptfragestellungen der Arbeit. Von Boetticher ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments; das Manuskript entstand aber schon vorher. Die ersten beiden Kapitel, die ca. die Hälfte des Textes ausmachen, beschreiben die Arbeit der Parlamentsverwaltung, die "bisher eher im Verborgenen" (25) stattfindet. Kapitel 1 (zum Bundestag) steckt streckenweise voller Details, deren Relevanz unklar bleibt; Kapitel 2 (zu den 16 Länderparlamenten) fällt hingegen eher skizzenhaft aus. Von Boetticher stellt primär auf das klassische Gegenüber von Parlament und Regierung als Organen ab. Gegenüber der eigenen Verwaltung sei die parlamentarische Kontrolle aber - anders als gegenüber der Regierung - "außerordentlich eingeschränkt" (250). Die viel diskutierten "Entscheidungen in eigener Sache" (Diäten, Parteienfinanzierung etc.) hält auch der Autor für unvermeidlich. Zutreffend moniert er aber die mangelhafte Transparenz und Kontrolle bei den zahlreichen staatlichen Leistungen an Abgeordnete sowie die irreführende diesbezügliche Eigendarstellung des Bundestages (305 f.). Er fordert daher ein stark erweitertes Prüfungsrecht der Rechnungshöfe sowie eine unabhängige Prüfungskommission - sein Vertrauen in die Kontrollfunktion des Volkes ist hingegen eher gering. In Einklang mit dem BVerfG und der herrschenden Lehre lehnt von Boetticher aber eine Festsetzung jedweder staatlicher Leistungen auf anderem Wege als durch Parlamentsgesetz ab. Die Lesbarkeit leidet stark darunter, dass der Band vor orthografischen und gravierenden grammatikalischen Fehlern bis hin zu völlig abstrusen Sätzen (35/36; 49; 50; 56, 58; 67; 71/72; 76; 79 usw.) nur so strotzt. Als Anlagen bietet der Autor Organisationspläne der 17 beschriebenen Parlamentsverwaltungen.
Aus dem Inhalt: 1. Die Parlamentsverwaltung des Deutschen Bundestages: A. Die Verwaltungsorganisation des Deutschen Bundestages; B. Organe des Parlaments und ihre Verwaltungsaufgaben: I. Der Parlamentspräsident; II. Das Präsidium; III. Ältestenrat. 2. Die Verwaltungen der Landtage und Bürgerschaften sowie des Abgeordnetenhauses von Berlin; 3. Parlamentsverwaltung im Gefüge der Staatsgewalten; 4. Kontrolle der Parlamentsverwaltung: A. Kontrolle im parlamentarischen Regierungssystem: I. Begriff und Ausgestaltung der Kontrolle im parlamentarischen Regierungssystem: 2. Kontrolle durch das Parlament als Ganzes oder allein durch die Opposition? II. Funktion der parlamentarischen Kontrolle. B. Kontrollmöglichkeiten des Parlaments hinsichtlich der Eigenverwaltung. C. Andere Kontrollmöglichkeiten: I. Geminderte Kontrollfähigkeit des Parlaments; II. Das Volk als Kontrolleur; III. Kontrolle durch eine unabhängige Kommission.
Andreas Beckmann (AB)
M. A., Doktorand, Institut für Sozialwissenschaften, Bereich Politikwissenschaft, Universität Kiel.
Rubrizierung: 2.321 | 2.325
Empfohlene Zitierweise: Andreas Beckmann, Rezension zu: Christian von Boetticher: Parlamentsverwaltung und parlamentarische Kontrolle Berlin: 2002, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/9427-parlamentsverwaltung-und-parlamentarische-kontrolle_20108, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 20108
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M. A., Doktorand, Institut für Sozialwissenschaften, Bereich Politikwissenschaft, Universität Kiel.
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