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/ 17.06.2013
Nils Ole Oermann / Johannes Zachhuber

Einigkeit und Recht und Werte. Der Verfassungsstreit um das Schulfach LER in der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion. Vorwort von Richard Schröder

Münster: Lit 2001 (Religion - Staat - Kultur: Interdisziplinäre Studien aus der Humboldt-Universität zu Berlin 1); 174 S.; brosch., 15,90 €; ISBN 3-8258-5398-5
Der Streit um das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religion ist ein Präzedenzfall, bei dem der Versuch, auf die Entkirchlichung der Mark Brandenburg zu reagieren, ebenso eine Rolle spielt, wie die Fortsetzung partei- und bildungspolitischer sowie verfassungs- und staatskirchenrechtlicher Dauerkontroversen der alten Bundesrepublik. LER hat kirchliche Wurzeln, doch die Blüten dieses Gewächses brachte teilweise eine bestimmte Richtung der westdeutschen Religionspädagogik hervor, die im Westen bislang nicht zum Zuge kam. LER war "zunächst zu verstehen als ein Aspekt der Suche nach einer Alternative zum Schulsystem der DDR" (21). Nach dem Weggang der Bildungsministerin Birthler wurde das Fach von vielen Kritikern als eine "Fortsetzung der DDR mit anderen Mitteln" wahrgenommen (14). Zunächst war die Einbindung der Kirchen in den Lernbereich Religion ausdrücklich erwünscht, doch unter den beiden folgenden Ministern stellen die beiden Autoren der Studie einen "merklichen Politikwechsel" fest (26). Die brandenburgische Bildungsministerin Peter, die in der DDR Schulleiterin war und sich in einem Zeitungsinterview als "ein typisches DDR-Gewächs, religionsfrei aufgewachsen" bezeichnet hatte (48), verstand den kirchlichen Beitrag nur noch als "Kröte", die zu schlucken sei. Religion wurde zur Religionskunde, das heißt, die Schüler bekommen eine Außensicht von Religion geboten, die sich zudem vor allem auf religiöse Extreme und Randphänomene konzentriert. Oermann und Zachhuber analysieren die Unterrichtsvorgaben wie auch den Rahmenplan LER vom 7. Mai 1999, der, wohl auch im Hinblick auf das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, nun einen Teil der kirchlichen und pädagogischen Kritik berücksichtigte. Dennoch ist LER, wie der andernorts angebotene Ethikunterricht, ein bislang unzureichender Bewässerungsversuch einer Wüste, die die Säkularisierung offensichtlich im Bereich der Wertorientierung hinterlässt. Die Gewächse, die diese Bewässerung hervorbringt, lassen nach Ansicht der Autoren zu wünschen übrig. Jahrzehntelang habe der Ethikunterricht ein Schattendasein gefristet: "Zielstellungen und Potentiale wie auch seine genaueren didaktischen Anforderungen sind weitgehend ungeklärt." (66) Das Herausdrängen der Kirchen aus den Schulen hat aber noch eine andere Folge: "Was Werte sind, bestimmen wir!", soll ein Brandenburger SPD-Landtagsabgeordneter dies einmal auf den Punkt gebracht haben. Der zunehmende staatliche Einfluss auf die Erziehung der Kinder, zuungunsten von Eltern und Kirche ist eine Tendenz, die in der Öffentlichkeit weitgehend unproblematisch gesehen, von den Autoren aber mit Verweis auf Art. 4 Abs.1 GG abgelehnt wird. "Der Staat delegiert wertorientierten Unterricht gerade deshalb an die Religionsgemeinschaften, weil seine eigene weltanschauliche Neutralität es ihm verbietet, sich in diesem Bereich inhaltlich festzulegen." (76) Demgegenüber sei der Religionsunterricht exemplarischer wertorientierter Unterricht. "Grundwahrheiten christlicher Existenz können aber nicht deskriptiv vermittelt werden, sondern bedürfen der pädagogisch und persönlich glaubhaften Vermittlung unter Verweis auf das christliche Bekenntnis." (162) Nach der Darstellung des Streites um LER, wozu auch eine kurze Zusammenfassung der juristischen Gutachten der streitenden Parteien gehört, gehen die Autoren auf den Begriff des Wertes ein. Sie erläutern seinen Ursprung im Bereich der Ökonomie und die Versuche, ihn in der Philosophie zu etablieren. Ideale oder verbindliche Werte gibt es nicht. "Die Anerkennung von Werten impliziert immer die Nichtanerkennung anderer Werte. Die Entscheidung, welche Werte anerkannt und welche nicht anerkannt werden, lässt sich nicht aus ihrem Charakter als Wert ableiten, sondern entspringt anderen Überlegungen und Kriterien. Folglich muss die Arbeit mit Werten immer von einem Normendiskurs begleitet sein, der einen Maßstab zum kritischen Umgang mit Werten bereitstellt." (119) Da die Werte von vornherein Teil unseres Lebens seien und eine wichtige Rolle bei der Identitätsbildung spielten, solle die Schule eine lebenskundliche Auseinandersetzung mit Werten anbieten (135). Ob dies im Religions- oder Ethikunterricht geschieht, muss den Eltern überlassen bleiben und nicht dem Staat. Die bessere Wahl aus Sicht von Oermann und Zachhuber ist aber der Religionsunterricht, denn "der tatsächliche Einfluß von Ethik auf menschliche Wert- und Handlungsorientierungen war und ist wegen ihres rein rationalen Vorgehens vergleichsweise gering" (170). Inhalt: 1. Der Konflikt um das Schulfach LER; 2. Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht; 3. Was sind Werte?; 4. Werte in Religion und Theologie; 5. Wertorientierung in der öffentlichen Schule.
Henry Krause (HK)
Dipl.-Politologe, Referatsleiter, Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, Dresden.
Rubrizierung: 2.352.32 Empfohlene Zitierweise: Henry Krause, Rezension zu: Nils Ole Oermann / Johannes Zachhuber: Einigkeit und Recht und Werte. Münster: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/16044-einigkeit-und-recht-und-werte_18380, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 18380 Rezension drucken
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