Skip to main content
/ 30.05.2013
Jürgen Bröhmer (Hrsg.)

The Protection of Human Rights at the Beginning of the 21st Century

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2012 (Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes – Rechtswissenschaft 88); 253 S.; geb., 59,- €; ISBN 978-3-8329-7308-7
Fragen des Menschenrechtsschutzes auf internationaler und auf europäischer Ebene stehen im Mittelpunkt dieses Bandes. Eckart Klein vergleicht etwa in seinem Beitrag den UN‑Menschenrechtsausschuss und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Beide Institutionen setzen auf einen Minimalstandard an Grundrechten, der sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bezieht. Dieser soll die beteiligten Staaten aber nicht davon abhalten, in ihrer nationalen Gesetzgebung oder in anderen internationalen Abkommen höhere Schutzstandards festzulegen. Den normativen Standard des Gerichtshofs beurteilt Klein als deutlich höher, etwa bei der Abschaffung der Todesstrafe. Es gebe aber Ausnahmen, wie den weniger stark verankerten Schutz von Minderheiten. Klein begrüßt, dass der UN‑Ausschuss und der Gerichtshof ihre Arbeit gegenseitig reflektieren und abstimmen. Dadurch werde die Idee der universellen Menschenrechte stärker respektiert und anerkannt. Seine Schlussbemerkung fällt etwas vereinfachend aus: „However, we should always bear in mind that this goal can only be achieved with the assistance of the States. If they fail, physically or in a figurative sense, even the best concept of protection on the international plane will fail, too.“ (75) Mit Australien, der einzigen Demokratie westlicher Prägung, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zwar unterschrieben, aber nicht in der Verfassung verankert hat, befasst sich Jürgen Böhmer. Er konstatiert, dass man die Menschenrechtssituation in Australien als nicht substanziell schlechter werten könne als in der restlichen „civilized world“ (77). Was der Juraprofessor unter zivilisiert versteht, bleibt offen. Geschützt werden die Grundrechte etwa durch die unabhängige Australian Human Rights Commission oder das Parliamentary Joint Committee on Human Rights. Trotzdem setze sich das Prinzip „die Mehrheit bestimmt“ in Australien stärker gegen Minderheitenrechte durch als in anderen Demokratien. Braucht Australien daher eine Grundrechtecharta? Jürgen Bröhmer meint: „The utilitarian answer would have to be ‚no‘“ (87). Eine solche Charta müsse schließlich die Akzeptanz der Mehrheit finden. Wie die meisten Autoren der Festschrift zum 75. Geburtstag von Georg Ress, einem ehemaligen Richter am EGMR, blickt Bröhmer vor allem rechtswissenschaftlich auf die Thematik. Eine politisch kritische Diskussion kommt in den Beiträgen meist zu kurz.
Wolfgang Denzler (WDE)
Diplom-Journalist, Student, Institut für Politikwissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 1.34.14.424.32.612.66 Empfohlene Zitierweise: Wolfgang Denzler, Rezension zu: Jürgen Bröhmer (Hrsg.): The Protection of Human Rights at the Beginning of the 21st Century Baden-Baden: 2012, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/225-the-protection-of-human-rights-at-the-beginning-of-the-21st-century_43678, veröffentlicht am 16.05.2013. Buch-Nr.: 43678 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
CC-BY-NC-SA