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/ 18.06.2013
Udo Di Fabio

Die Staatsrechtslehre und der Staat

Paderborn u. a.: Ferdinand Schöningh 2003 (Schönburger Gespräche zu Recht und Staat); 92 S.; Ln., 19,90 €; ISBN 3-506-71747-2
Der als Professor für öffentliches Recht in Bonn lehrende und als Richter am Bundesverfassungsgericht tätige Verfasser unternimmt den Versuch einer Selbstvergewisserung über das Verhältnis der Staatsrechtslehre zu ihrem konstituierenden Gegenstand, dem Staat. Dabei geht er davon aus, dass der Staat trotz der vielfach konstatierten Erosionserscheinungen „eine kategoriale Größe rechtswissenschaftlicher Argumentation" (7) sei, weshalb die Staatsrechtslehre den Staat auch „nicht aus der Hand" beziehungsweise „nicht in fremde Hände entlassen" sollte (77). Der neueren Staatsrechtslehre der Berliner Republik attestiert Di Fabio eine weitgehend „staatskritische Attitüde" (63 ff.), deren Symptome er v. a. in einer Tendenz zum introvertierten Grundrechtsverständnis, zum juristischen Konstruktivismus und zur Präferenz individueller Selbstbestimmung zulasten von Gemeinschaftsbelangen sieht. Dem Verfasser gelingen auf engem Raum, speziell dort, wo er sich mit der Geschichte der Staatsrechtslehre seit 1871 befasst, meisterliche Zusammenfassungen und Fokussierungen bestimmter staatsrechtlicher Denkrichtungen, aber auch recht kantige Stellungnahmen, die deutlich werden lassen, dass Di Fabio gewiss nicht an der von Josef Isensee beklagten „Staatsvergessenheit" leidet. Dies bedeutet, wohlgemerkt, nicht rückwärtsgewandten Etatismus, sondern ein Festhalten am Staat als Kategorie, verbunden mit dem Anspruch einer „Entwicklung des Staatsrechts in reflexiver Kontinuität" (78). Diesen Anspruch gelte es insbesondere im Kontext einer offenen Staatlichkeit als Ergebnis von europäischer Integration und Globalisierung zu verwirklichen. Dabei könnten und müssten durchaus Anregungen aus anderen Disziplinen übernommen werden, „aber Fertigwaren und terminologische Versatzstücke der Sozialwissenschaften sollten nicht leichthändig importiert werden" (79). Alles in allem eine lesenswerte Positionsbestimmung der konservativeren Ausrichtung der aktuellen deutschen Staatsrechtslehre.
Roland Lhotta (RL)
Prof. Dr., Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.32.312.325.41 Empfohlene Zitierweise: Roland Lhotta, Rezension zu: Udo Di Fabio: Die Staatsrechtslehre und der Staat Paderborn u. a.: 2003, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/20374-die-staatsrechtslehre-und-der-staat_23742, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 23742 Rezension drucken
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