/ 11.06.2013
Georg-Friedrich Ebner von Eschenbach
Wieviel Unrecht verträgt der deutsche Rechtsstaat? Verfassungsrechtliche Probleme der Verurteilungen von "Mauerschützen"
München: Herbert Utz Verlag 2000 (Münchner Juristische Beiträge 9); 222 S.; ISBN 3-89675-699-0Rechtswiss. Diss. Greifswald; Gutachter: C. D. Classen, W. Joecks. - Zu der Frage der Verurteilung der so genannten "Mauerschützen" hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen, in dem diese für rechtmäßig erklärt worden ist. Dabei stellt sich jedoch das Problem, dass Taten grundsätzlich nicht strafbar sind, wenn sie zur Tatzeit nach dem jeweils gültigen Recht straffrei waren (Rückwirkungsverbot, Art. 103 II GG). Die trotz ihrer rechtswissenschaftlichen Ausrichtung auch für Nichtjurist...
Georg-Friedrich Ebner von Eschenbach
Wieviel Unrecht verträgt der deutsche Rechtsstaat? Verfassungsrechtliche Probleme der Verurteilungen von "Mauerschützen"
München: Herbert Utz Verlag 2000 (Münchner Juristische Beiträge 9); 222 S.; brosch., 66,50 DM; ISBN 3-89675-699-0Rechtswiss. Diss. Greifswald; Gutachter: C. D. Classen, W. Joecks. - Zu der Frage der Verurteilung der so genannten "Mauerschützen" hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gesprochen, in dem diese für rechtmäßig erklärt worden ist. Dabei stellt sich jedoch das Problem, dass Taten grundsätzlich nicht strafbar sind, wenn sie zur Tatzeit nach dem jeweils gültigen Recht straffrei waren (Rückwirkungsverbot, Art. 103 II GG). Die trotz ihrer rechtswissenschaftlichen Ausrichtung auch für Nichtjuristen verständliche Arbeit fragt genau nach dieser Vereinbarkeit der Urteile des BGH sowie unterer Instanzen mit dem Rückwirkungsverbot. Dazu musste jedoch zuerst untersucht werden, ob überhaupt ein solcher Rückwirkungskonflikt vorliegt, d. h. ob die Taten in der DDR tatsächlich nicht strafbar waren. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass dieses insofern der Fall ist, als die Taten der Grenzsoldaten dem geltenden DDR-Recht entsprachen. Dann prüft er, inwieweit z. B. völkerrechtlich begründete Einschränkungen hinsichtlich der Gültigkeit des Rückwirkungsverbotes anzusetzen sind. Diese Frage wird vom Autor verneint, vielmehr sei von einer absoluten oder strikten Geltung des Art. 103 II GG auszugehen. Deshalb seien die Urteile der Gerichte nicht mit dem Rückwirkungsverbot zu vereinbaren. Um dennoch eine Verurteilung der Täter, die moralisch geboten ist, zu ermöglichen, schlägt der Autor eine Grundgesetzänderung vor, welche das Rückwirkungsverbot bei Menschenrechtsverletzungen außer Kraft setzen würde.
Silke Becker (Be)
Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
Rubrizierung: 2.32 | 2.314 | 2.315
Empfohlene Zitierweise: Silke Becker, Rezension zu: Georg-Friedrich Ebner von Eschenbach: Wieviel Unrecht verträgt der deutsche Rechtsstaat? München: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/12708-wieviel-unrecht-vertraegt-der-deutsche-rechtsstaat_15208, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 15208
Rezension drucken
Dipl.-Soziologin; freie Journalistin.
CC-BY-NC-SA