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/ 12.06.2013
Reinhard Mehring

Carl Schmitt zur Einführung

Hamburg: Junius 2001 (Zur Einführung 232); 158 S.; brosch., 11,50 €; ISBN 3-88506-332-8
Bei der Einführung in das Denken Schmitts handelt es sich um die zweite, grundsätzlich neu bearbeitete Auflage, in die neueste Ergebnisse der Schmitt-Forschung, etwa die von Quaritsch im Jahre 2000 herausgegebenen "Antworten in Nürnberg" - die Protokolle von Schmitts Verhören bei den Nürnberger Prozessen - miteinbezogen wurden. Der Schmitt-Experte Mehring liefert in der Neuauflage nicht nur einen soliden Überblick über das Gesamtwerk des berühmt-berüchtigten Verfassungsjuristen, sondern auch ein...
Reinhard Mehring

Carl Schmitt zur Einführung

Hamburg: Junius 2001 (Zur Einführung 232); 158 S.; brosch., 11,50 €; ISBN 3-88506-332-8
Bei der Einführung in das Denken Schmitts handelt es sich um die zweite, grundsätzlich neu bearbeitete Auflage, in die neueste Ergebnisse der Schmitt-Forschung, etwa die von Quaritsch im Jahre 2000 herausgegebenen "Antworten in Nürnberg" - die Protokolle von Schmitts Verhören bei den Nürnberger Prozessen - miteinbezogen wurden. Der Schmitt-Experte Mehring liefert in der Neuauflage nicht nur einen soliden Überblick über das Gesamtwerk des berühmt-berüchtigten Verfassungsjuristen, sondern auch eine eigene Interpretation seiner Werke. Entgegen primär philosophischen oder politikwissenschaftlichen Vereinnahmungen Schmitts thematisiert Mehring ihn als "einen juristischen Verfassungslehrer, der die Voraussetzungshaftigkeit politischer Verfassungen nur in einem sehr eingeschränkten, auf praktische Wirkungen zielenden Sinn thematisiert" (11). Den thematischen Leitfaden der Darstellung bildet für Mehring - angesichts der für gewöhnlich vorgenommenen Zuordnung Schmitts zum Dezisionismus und damit zum Anti-Normativismus überraschend - die "Kontinuität der normativen Perspektive seines Rechtsbegriffs" (11). So interpretiert Mehring etwa die von Schmitt in seiner politischen Theologie entfaltete Souveränitätslehre als Teil der Rechtslehre, nicht umgekehrt, wie eine Lesart von Schmitts Souveränitätskapitel als bloßer Machtanalytik vorschlagen würde. "Eine Einheit des Werks als Rechts- und Verfassungslehre lässt sich nur erweisen, wenn die Souveränitätslehre als Rechtslehre und Achse des Gesamtwerkes sichtbar wird." (30) Mit dem durch die Kontinuität des normativen Rechtsbegriffs bezeichneten analytischen Leitfaden lässt sich folglich das Ensemble der schmittschen Schriften als Gesamtwerk deuten - als eine Verfassungslehre nämlich, die versucht, die politische Wirklichkeit ausgehend von einem normativen Rechtsbegriff als Sinnganzes zu begreifen. Politische Theologie ist sie dann insofern, als sie zwar eine metaphysische Gesamtorientierung der Wirklichkeit zu geben versucht, sich aber der theoretischen Grenzen dieses Unterfangens gleichwohl bewusst ist und sie durch eine dem Offenbarungsglauben entlehnte Gewissheit des Absoluten verdeckt. Hier liegen, das zeigt Mehring kritisch, die Grenzen des schmittschen Unterfangens. An keiner Stelle schmälert jedoch der durchaus interpretative Zugang zu den Texten den Charakter eines Einführungsbandes; stets geht den Deutungen eine Zusammenfassung der zentralen Inhalte sowie eine Einordnung in den ideengeschichtlichen und historischen Kontext voraus. Inhaltsübersicht: 2. Theoriebildung im Frühwerk; 3. Staatsrechtliche Dekonstruktion der modernen Verfassung; 4. Rechtfertigung des Dritten Reiches; 5. Carl Schmitt nach 1945; 6. Auseinandersetzungen mit Carl Schmitt.
Florian Weber (FW)
M. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
Rubrizierung: 5.46 Empfohlene Zitierweise: Florian Weber, Rezension zu: Reinhard Mehring: Carl Schmitt zur Einführung Hamburg: 2001, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/13993-carl-schmitt-zur-einfuehrung_16769, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 16769 Rezension drucken
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